Die Bücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Kirchengemeinde.
Jeder ist berechtigt, die Bücherei im Rahmen dieser Benutzungsordnung zu benutzen.
Erwachsene melden sich persönlich an und erhalten einen Benutzerausweis. Der Benutzer bestätigt mit seiner Unterschrift, die Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen zu haben.
Bei der Anmeldung von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre ist die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters vorzulegen.
Mit seiner Unterschrift erklärt sich der Benutzer bereit, dass seine Angaben zur Person unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen in dem EDV System der Bücherei elektronisch gespeichert werden.
Die Ausleihfrist beträgt drei Wochen bei Büchern und Hörbüchern. Die Leihfrist kann bis zu zweimal um jeweils drei Wochen verlängert werden, wenn keine Vormerkung vorliegt.
Bei Zeitschriften und DVDs beträgt die Leihfrist eine Woche. Eine einmalige Verlängerung um eine Woche ist möglich, wenn keine Vormerkung vorliegt.
Eine Verlängerung bereits gemahnter Medien ist nicht möglich.
Für ausgeliehene Medien kann die Bücherei auf Wunsch des Benutzers eine Vormerkung entgegennehmen.
Es dürfen maximal acht Hörbücher pro Leser zur gleichen Zeit ausgeliehen sein.
Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Versäumnisgebühr von jeweils der doppelten Ausleihgebühr pro Medium und angefangener Woche zu entrichten, unabhängig davon, ob eine Mahnung erfolgte.
Erfolgt eine Mahnung, so fallen zusätzlich noch Portogebühren an.
Drei Wochen nach Ablauf der Leihfrist wird zusätzlich zu den Versäumnisgebühren eine Gebühr von 1 € erhoben, unabhängig von der Anzahl der ausgeliehenen Medien.
Die Medien sind vor Ablauf der Leihfrist und während der Öffnungszeiten in der Bücherei zurückzugeben.
Die Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigungen und Verlust ist der Benutzer schadensersatzpflichtig. Die Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Bücherei. Der Schadenersatz bemisst sich bei Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert. Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer auf offensichtliche Mängel zu überprüfen.
Verlust oder Beschädigungen der Medien sind der Bücherei anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben.
Eine Weitergabe des Benutzerausweises oder ausgeliehener Medien an Dritte ist nicht statthaft. Bei Zuwiderhandlung haftet der Benutzer zusammen mit dem Dritten für Verlust oder Beschädigung der Medien.
Die Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 25. Mai 2018 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisher gültige Benutzungsordnung außer Kraft gesetzt.
Es wird ein Jahresbeitrag von 2,50 € für erwachsene Leser erhoben. Kinder bis zum 18. Lebensjahr zahlen keinen Beitrag.
Werden zusätzlich zu den o. g. Medien eBooks ausgeliehen, beträgt die Jahresgebühr 12,00 €.
Die Ausleihgebühr beträgt 10 Cent pro Buch/Zeitschrift, 20 Cent pro Hörbuch und Tonie sowie 50 Cent pro DVD. Die Gebühr für Tonie-Boxen beträgt 1 €. Allerdings ist eine Kaution von 20 € zu hinterlegen.
Die Ausleihgebühr der Tiptoi-Stifte beträgt 1 €. Eine Kaution von 10 € ist zu hinterlegen.
Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Versäumnisgebühr (der doppelte Wert der Ausleihgebühr) pro angefangener Woche zu entrichten, unabhängig ob eine Mahnung erfolgte.
Drei Wochen nach Ablauf der Leihfrist wird zusätzlich zu den Versäumnisgebühren eine Gebühr von 1 € pro Woche erhoben, unabhängig von der Anzahl der ausgeliehenen Medien.
Auf der Internetseitewww.leihbook.de findet der registrierte Benutzer die Benutzungsordnung und die Datenschutzerklärung, die vor dem ersten Ausleihen der eBooks gelesen und akzeptiert werden müssen.